Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die Vermittlung folgender Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht; - 2.
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Organisation des Ausbildungsbetriebes; - 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit; - 4.
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Umweltschutz; - 5.
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Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme: - 5.1
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Arbeitsorganisation, - 5.2
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Informations- und Kommunikationssysteme; - 6.
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Qualitätsmanagement; - 7.
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Verkehrsträger und Verkehrsmittel im Personenverkehr: - 7.1
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Verkehrsmarkt, - 7.2
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Einsatzfelder von Verkehrsmitteln nach dem Personenbeförderungsgesetz; - 8.
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Marketing und Vertrieb: - 8.1
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Marketing, - 8.2
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Marktbeobachtung und Verkehrsanalyse, - 8.3
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Produktpolitik, - 8.4
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Verkauf, Tarif- und Vertriebssysteme, - 8.5
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Öffentlichkeitsarbeit und Werbung; - 9.
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Umgang mit Kunden: - 9.1
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Kundenorientierte Kommunikation, - 9.2
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Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, - 9.3
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Beschwerdemanagement, - 9.4
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Umgang mit konfliktträchtigen Situationen; - 10.
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Kaufmännische Betriebsführung: - 10.1
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Wirtschaftlichkeit, Kosten und Erträge, - 10.2
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Geschäftsvorgänge, - 10.3
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Beschaffung; - 11.
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Planung und Disposition: - 11.1
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Fahr- und Betriebsplanung, - 11.2
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Disposition des Fahrbetriebes; - 12.
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Betriebssicherheit und Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge und Anlagen: - 12.1
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Fahrzeugtechnik, - 12.2
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Verkehrsanlagen; - 13.
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Verkehrssicherheit und Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum: - 13.1
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Fahrdynamik, - 13.2
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Kundenorientiertes Fahren; - 14.
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Rechtsvorschriften im Verkehr; - 15.
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Einweisung in den Fahrbetrieb: - 15.1
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Betriebsleitsysteme und Kommunikationseinrichtungen, - 15.2
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Rahmen- und örtliche Dienstanweisungen; - 16.
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Umgang mit Störungen im Fahrbetrieb: - 16.1
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Unregelmäßigkeiten im Fahrbetrieb durch Störungen, - 16.2
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Verhalten bei Unfällen und Zwischenfällen; - 17.
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Fitness im Fahrdienst, Stressbewältigung.