Die Bundesregierung berichtet dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2016 über die Erfahrungen mit § 7 in der durch das Gesetz zur Änderung des Flaggenrechtsgesetzes und der Schiffsregisterordnung vom 20. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2792) erlassenen Fassung.
FlaggRG § 24
Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.