Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
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Umweltschutz, - 5.
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Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken, - 6.
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Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team, - 7.
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Entwerfen und Gestalten von Flechtwerken, - 8.
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Handhaben und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Schablonen, - 9.
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Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen, - 10.
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Herstellen von Flechtwerken, - 11.
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Behandeln von Oberflächen, - 12.
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Durchführen von Präsentationen, - 13.
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Lagern und Ausliefern von Produkten, - 14.
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Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen, - 15.
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Kundenorientierung.