FleiAusbV 2005 Anlage 2 (zu § 9 Absatz 2 Satz 4)

Verordnung über die Berufsausbildung zum Fleischer/zur Fleischerin

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 38)

Tätigkeiten Bei der Prüfung zu behandelnde Themen Alle nachfolgenden Tätigkeiten Verhalten der Tiere, Leiden der Tiere, Wahrnehmungs- und Empfindungsvermögen der Tiere, Stress der Tiere 1. Handhabung und Pflege von Tieren vor ihrer Ruhigstellung praktische Aspekte der Handhabung und Ruhigstellung von Tieren 2. Ruhigstellung von Tieren zum Zweck der Betäubung oder Tötung Kenntnis der Gebrauchsanweisungen der Hersteller für den Typ der Geräte, die im Falle der Ruhigstellung mit mechanischen Mitteln verwendet werden 3. Betäubung von Tieren a) praktische Aspekte von Betäubungsverfahren und Kenntnis der Gebrauchsanweisungen der Hersteller für den Typ der verwendeten Betäubungsgeräte b) Ersatzverfahren zur Betäubung und Tötung c) grundlegende Instandhaltung und Reinigung von Gerät zur Betäubung und Tötung 4. Bewertung der Wirksamkeit der Betäubung Wirksamkeit der Betäubung und von Ersatzverfahren zur Betäubung und Tötung überwachen 5. Einhängen und Hochziehen lebender Tiere a) praktische Aspekte der Handhabung und Ruhigstellung von Tieren b) Überwachung der Wirksamkeit der Betäubung 6. Entbluten lebender Tiere a) Wirksamkeit der Betäubung und des Fehlens von Lebenszeichen überwachen b) angemessene Verwendung und Instandhaltung von Entblutungsmessern 7. Schlachtung a) angemessene Verwendung und Instandhaltung von Entblutungsmessern b) Überwachung des Fehlens von Lebenszeichen

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