Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben oder im Falle ihrer Auflösung ihr Rechtsnachfolger bestimmt die Privatisierungsstelle. Sie kann Maßnahmen der Privatisierungsstelle von ihrer Zustimmung abhängig machen.
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FlErwV § 14 Privatisierungsstelle
Verordnung über den Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Flächen und das Verfahren nach dem Ausgleichsleistungsgesetz
Referenzen
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Zitiert von
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Urteil vom Bundesgerichtshof (5. Zivilsenat) - V ZR 12/17
14. September 2018
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V ZR 12/17 | 14. September 2018 |