Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsausbildungspläne und Prüfungsanforderungen für den Ausbildungsberuf Florist/Floristin sind nicht mehr anzuwenden.
Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
FloristAusbV § 9 Aufhebung von Vorschriften
Verordnung über die Berufsausbildung zum Floristen/zur Floristin
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.