Die Anmeldung zu einer Prüfung für den Erwerb eines Flugfunkzeugnisses muss schriftlich unter Angabe der beantragten Zeugnisart spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin bei der Prüfungsbehörde erfolgen.
FlugfunkV 2008 § 5 Anmeldung zur Prüfung
Verordnung über Flugfunkzeugnisse
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.