Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

FluLärmHahnV § 5

Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Hahn

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von