FluLärmJeverV § 1

Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Jever

Zum Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm in der Umgebung des militärischen Flugplatzes Jever wird der in § 2 bestimmte Lärmschutzbereich festgesetzt.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von