FluLärmLechfV § 1

Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Lechfeld

Zum Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm in der Umgebung des militärischen Flugplatzes Lechfeld wird der in § 2 bestimmte Lärmschutzbereich festgesetzt.

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