FluLärmNordholzV Anlage 2 (zu § 4 der Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Nordholz)

Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Nordholz

(Fundstelle: BGBl I 1995, 1232 - 1233)

1 : 50 000

Lärmschutzbereich
für den militärischen Flugplatz Nordholz

(Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971, BGBl. I S. 282)

Das rechtwinklige Koordinatengitter entspricht dem Gauß-Krüger-System mit 3° breitem Meridianstreifen. Es zeigt zugleich die Begrenzung der zugehörigen Blätter der Deutschen Grundkarte 1 : 5 000.

Kartengrundlage:
Topographische Karte 1 : 50 000
(mit Genehmigung des Landesvermessungsamtes Schleswig-Holstein und des Niedersächsischen Landesvermessungsamts-Landesvermessung)

Gravur der Lärmschutzgrenzen und Druck:
Institut für Angewandte Geodäsie, Frankfurt am Main, 1995



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