Dem Ersuchen um Berichtigung des Grundbuches sind eine Bescheinigung über den Eintritt des neuen Rechtszustandes und ein beglaubigter Auszug aus dem Flurbereinigungsplan beizufügen, der nachweisen muß:
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die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke; - 2.
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die alten Grundstücke und Berechtigungen sowie die dafür ausgewiesenen Abfindungen; - 3.
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die Landzuteilungen sowie die gemeinschaftlichen und die öffentlichen Anlagen; - 4.
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die zu löschenden, die auf neue Grundstücke zu übertragenden und die neu einzutragenden Rechte.