Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen bei dem Betrieb ziviler Luftfahrzeuge
Erster AbschnittAnwendungsbereichAnwendungsbereich des Gesetzes§ 1Begriffsbestimmungen§ 2Zweck und Gegenstand der Untersuchung§ 3Zweiter AbschnittOrganisationBundesstelle für Flugunfalluntersuchung§ 4Zusammenarbeit mit anderen Staaten§ 5Unterrichtung ausländischer Staaten und der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation§ 6Unterrichtung anderer Behörden§ 7Dritter AbschnittUntersuchungUntersuchungsstatus§ 8Untersuchungsverfahren§ 9Einleitung der Untersuchung§ 10Untersuchungsbefugnisse§ 11Unfallstelle§ 12Freigabe der Unfallstelle§ 13Teilnehmer am Untersuchungsverfahren§ 14Besorgnis der Befangenheit§ 15Nachweismittel§ 16Vierter AbschnittBerichte und ihre BekanntgabeAnhörung vor Abschluß eines Untersuchungsberichts§ 17Untersuchungsbericht§ 18Sicherheitsempfehlungen§ 19Ausländische Untersuchungsberichte§ 20Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht§ 21Wiederaufnahme eines Untersuchungsverfahrens§ 22Fünfter AbschnittUntersuchungskammerZuständigkeit§ 23Sechster AbschnittAllgemeine VorschriftenKostentragung§ 24Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten§ 25Datenübermittlung an öffentliche Stellen§ 26Aufbewahrungs- und Löschungsfristen§ 27Flugsicherheitsarbeit§ 28Beteiligung am Such- und Rettungsdienst§ 29Bußgeldvorschriften§ 30AnhangBeispiele für schwere Störungen