Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
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Umweltschutz, - 5.
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Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Kontrollieren der Arbeitsergebnisse, - 6.
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Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen, - 7.
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Anwenden von Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, - 8.
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Durchführen von Messungen, - 9.
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Prüfen, Transportieren und Lagern von Baustoffen und Bauteilen, - 10.
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Aufstellen und Prüfen von Gerüsten sowie von Förder- und Transporteinrichtungen, - 11.
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Verarbeiten von Holz, Herstellen von Holzverbindungen, - 12.
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Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton, - 13.
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Herstellen von Baukörpern aus Steinen, Auftragen von Putzen, - 14.
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Bearbeiten von Baustoffen und Bauteilen für den Fassadenbau, Behandeln von Oberflächen, - 15.
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Einbauen von Verankerungs-, Verbindungs- und Befestigungselementen, Herstellen von Klebeverbindungen, - 16.
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Herstellen von Dämmungen sowie von Schutz- und Trennschichten im Fassadenbau, - 17.
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Kontrollieren der Einbaubedingungen zur Vorbereitung der Montage, - 18.
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Herstellen und Montieren von Unterkonstruktionen, - 19.
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Befestigen von Fassadenelementen und Einbauteilen, - 20.
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Herstellen und Schließen von Aussparungen, Herstellen von An- und Abschlüssen, - 21.
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Errichten von Blitzschutzanlagen für den äußeren Blitzschutz, - 22.
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Instandhalten und Sanieren von Fassaden, - 23.
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Qualitätssichernde Maßnahmen, Anfertigen von Baudokumenten.