FotoAusbV 2009 § 3 Struktur der Berufsausbildung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Fotografen und zur Fotografin

Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und die Ausbildung in einem der Schwerpunkte

A.
Porträtfotografie,
B.
Produktfotografie,
C.
Industrie- und Architekturfotografie oder
D.
Wissenschaftsfotografie.

Referenzen

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