Durch die Einführung der Familienpflegezeit werden die Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege verbessert.
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FPfZG § 1 Ziel des Gesetzes
Gesetz über die Familienpflegezeit
Referenzen
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Zitiert von
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht des Saarlandes - 2 A 583/17
6. Juli 2018
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2 A 583/17 | 6. Juli 2018 |