Hilfsmerkmale sind
- 1.
-
Name und Anschrift der Erhebungseinheit sowie Berichts- und Dienststellennummer, - 2.
-
Name, Anschrift und Telekommunikationsanschlussnummern der für eventuelle Rückfragen zur Verfügung stehenden Person, - 3.
-
bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 und 10 auch die für den entsprechenden Haushalt zuständige oberste Bundes- oder Landesbehörde.