FPStatG § 9 Zusätzliche Erhebungsmerkmale

Gesetz über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst

Zusätzliche Erhebungsmerkmale sind

1.
bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 die Art der Einrichtung, die Sitzgemeinde der Einrichtung, der Anteil von Forschung und Entwicklung an der Gesamttätigkeit und der Aufgabenbereich der Einrichtung,
2.
bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 1 für die Erhebungen nach den §§ 6 und 7 der Beschäftigungsbereich.

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