Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
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Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, - 2.
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Kenntnisse der produktbezogenen Rechtsvorschriften, - 3.
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Ausführen von Hygienemaßnahmen, - 4.
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Kenntnisse des Ausbildungsbetriebs, - 5.
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Auswählen, Annehmen, Lagern und Verarbeiten von Früchten und Gemüse zu Saft und Mark, - 6.
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Haltbarmachen, Lagern und Überwachen von Saft und Mark, - 7.
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Auswählen, Prüfen und Verarbeiten der Halbware, - 8.
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Aufbereiten von Trinkwasser und Herstellen von entmineralisiertem Wasser, - 9.
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Herstellen von Fruchtwein und Fruchtschaumwein, - 10.
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Abfüllen, Ausstatten, Lagern, Versandfertigmachen und Transportieren der Fertigware.