Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

FrSaftV 2004 § 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über Fruchtsaft, Fruchtnektar und koffeinhaltige Erfrischungsgetränke

Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von