In den Fällen der Nummern 4 und 5 sind die Bezeichnungen der Lebensmittel durch die Angabe der verwendeten Frucht in dänischer Sprache zu ergänzen.
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FrSaftV 2004 Anlage 7 (zu § 3 Abs. 2 Satz 4)
Verordnung über Fruchtsaft, Fruchtnektar und koffeinhaltige Erfrischungsgetränke
In den Fällen der Nummern 4 und 5 sind die Bezeichnungen der Lebensmittel durch die Angabe der verwendeten Frucht in dänischer Sprache zu ergänzen.
Referenzen
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