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Ausbildungsziel Im Erlaubniskurs für flugsicherungstechnisches Personal werden aufbauend auf dem erfolgreich abgeschlossenen Ingenieurstudium bzw. der erfolgreich abgeschlossenen Techniker- oder Berufsausbildung dem Erlaubnispflichtigen die für die betriebliche Ausbildung in der Inbetriebhaltung flugsicherungstechnischer Einrichtungen erforderlichen Grundlagenkenntnisse der Flugsicherung vermittelt. - b)
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Ausbildungsinhalte ( Lehrfächer und wesentliche Themengebiete)Rechtsgrundlagen, Organisation und Betriebsdurchführung, insbesondere: - –
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Recht und Verwaltungshandeln - –
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Luftverkehrsverwaltung - –
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Aufgaben, Organisation und Personal des Flugsicherungsunternehmens - –
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Aufgaben und Organisation der flugsicherungstechnischen Inbetriebhaltung - –
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Aufgaben und Organisation der Flugsicherungsbetriebsdienste
Technisches Englisch Technische Grundlagen der Datenverarbeitung (Hardware), insbesondere: - –
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Struktur und Aufgaben aktueller Rechnersysteme
Technische Grundlagen der Datenverarbeitung (Software), insbesondere: - –
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Struktur und Funktion von Programmiersprachen - –
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Struktur und Funktion von Betriebssystemen - –
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Struktur und Funktion von Anwenderprogrammen und Datenbanken
Technische Grundlagen der Datenübertragungstechnik, insbesondere: - –
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Netzwerke - –
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Hardware-Komponenten - –
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Protokolle
Technische Grundlagen der Sende- und Empfangstechnik, insbesondere: - –
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Struktur und Funktion von Funksprechsystemen
Technische Grundlagen der Sprachübertragungs- und Vermittlungstechnik, insbesondere: - –
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Übertragungstechniken und -verfahren - –
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Prinzipielle Funktion der analogen und digitalen Sprachvermittlung - –
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Sprachübertragungsnetze
Technische Grundlagen der Navigationstechnik, insbesondere: - –
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Begriffe der Navigation - –
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Navigationssysteme, -verfahren und Einsatz - –
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Avionik und Flugvermessung
Technische Grundlagen der Radartechnik, insbesondere: - –
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Begriffe und Definitionen - –
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Zielaufbereitung - –
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Entfernungs- und Azimutmessung - –
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Primär- und Sekundärradarverfahren - –
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Radardatenaufbereitung und -übertragung
Technische Grundlagen der Flugsicherungssysteme, insbesondere: - –
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Funktion, Arbeitsweise, Zusammenhänge und Bedeutung von Flugsicherungssystemen
Betriebliches Praktikum, insbesondere: - –
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Betrieblicher Einsatz und logistische Betreuung technischer Flugsicherungssysteme
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Leistungsnachweise Die Kursteilnehmer haben während des Erlaubniskurses für die flugsicherungstechnische Inbetriebhaltung einen schriftlichen Leistungsnachweis mit einer Dauer von mindestens 45 und höchstens 60 Minuten in dem unter Buchstabe b aufgeführten Lehrfach „Technisches Englisch“ zu erbringen. - d)
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Prüfung Die Prüfung soll mindestens 150 Minuten und höchstens 210 Minuten dauern.