Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

FStrAusbauG § 9

Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen

(Inkrafttreten)

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von