Bundesfinanzbehörden sind
- 1.
-
als oberste Behörde: das Bundesministerium der Finanzen; - 2.
-
als Oberbehörden: die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein, das Bundeszentralamt für Steuern und die Generalzolldirektion; - 3.
-
als örtliche Behörden: die Hauptzollämter einschließlich ihrer Dienststellen (Zollämter) und die Zollfahndungsämter.