Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

FzTV § 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über die Prüfung und Genehmigung der Bauart von Fahrzeugteilen sowie deren Kennzeichnung

(1) Diese Verordnung tritt am 19. November 1998 in Kraft.

(2)

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von