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FZV 2023 Anlage 14 (zu § 42 Absatz 5 Satz 1)

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 199, S. 125 - 126)

Für die Ausgestaltung, die Sicherheitsmerkmale, die Objektsicherung und die Fertigungskontrolle ist Anlage 6 Nummern 1 bis 3 entsprechend anzuwenden.

Abbildung Vorderseite:

Abbildung Vorderseite Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen. Der Inhalt entspricht dem der Anlage 6 Nummern 1 bis 3.

Abbildung Rückseite:

Abbildung Vorderseite Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen. Der Inhalt entspricht dem der Anlage 6 Nummern 1 bis 3.

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