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FZV 2023 Inhaltsübersicht
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr
Abschnitt 1Allgemeine Regelungen
§ 1Anwendungsbereich§ 2Begriffsbestimmungen§ 3Notwendigkeit einer Zulassung§ 4Voraussetzungen für die Inbetriebsetzung eines zulassungsfreien Fahrzeuges§ 5Beschränkung und Untersagung des Betriebs von Fahrzeugen
Abschnitt 2Zulassungsverfahren
§ 6Antrag auf Zulassung§ 7Tageszulassung§ 8Zulassung in der Bundesrepublik Deutschland nach vorheriger Zulassung in einem anderen Staat§ 9Zuteilung von Kennzeichen§ 10Besondere Kennzeichen§ 11Kennzeichnung elektrisch betriebener Fahrzeuge§ 12Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen§ 13Zulassungsbescheinigung Teil I§ 14Zulassungsbescheinigung Teil II§ 15Mitteilungspflichten bei Änderungen§ 16Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung§ 17Verwertungsnachweis
Unterabschnitt 1Gemeinsame Regelungen für internetbasierte Zulassungsverfahren über Portale der Zulassungsbehörden
§ 19Portal§ 20Antrag§ 21Sicherheitscodes§ 22Nachweis der Hauptuntersuchungen und der Sicherheitsprüfungen nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung§ 23Bekanntgabe und Wirksamkeit der Entscheidung sowie Vorbehalt der Nachprüfung
§ 24Antrag auf Außerbetriebsetzung§ 25Außerbetriebsetzung
Unterabschnitt 3Internetbasierte Erstzulassung, Tageszulassung, Wiederzulassung und Änderung bei Halter- und Wohnsitzwechsel
§ 26Gemeinsame Regelungen für die Zulassung und für Änderungen§ 27Internetbasierte Erstzulassung§ 28Internetbasierte Tageszulassung§ 29Internetbasierte Wiederzulassung§ 30Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel, sofortige Inbetriebsetzung
Unterabschnitt 4Sofortige Inbetriebsetzung bei internetbasierten Zulassungsvorgängen
§ 31Zulässigkeit der sofortigen Inbetriebsetzung§ 32Vorläufiger Zulassungsnachweis
Unterabschnitt 5Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt
§ 33Großkundenschnittstelle§ 34Registrierung als Großkunde§ 35Identifizierungsmerkmal§ 36Überprüfung der Voraussetzungen und Widerruf der Registrierung als Großkunde§ 37Antragstellung über die Großkundenschnittstelle§ 38Übermittlung eines Antrags an die Zulassungsbehörde und automatische Ergänzung erforderlicher Daten§ 39Bekanntgabe und Wirksamkeit der Entscheidung der Zulassungsbehörde§ 40Sofortige Inbetriebsetzung nach Entscheidung der Zulassungsbehörde
Abschnitt 4Zeitweilige Teilnahme am Straßenverkehr
§ 41Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten mit rotem Kennzeichen§ 42Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen§ 43Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer§ 44Fahrten im internationalen Verkehr§ 45Fahrten zur dauerhaften Verbringung eines Fahrzeuges in das Ausland
Abschnitt 5Teilnahme ausländischer Fahrzeuge am Straßenverkehr
§ 46Vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland§ 47Kennzeichen und Unterscheidungszeichen§ 48Beschränkung und Untersagung des Betriebs ausländischer Fahrzeuge
Abschnitt 6Überwachung des Versicherungsschutzes der Fahrzeuge
§ 49Versicherungsnachweis§ 50Mitteilungspflichten der Zulassungsbehörde§ 51Maßnahmen und Pflichten bei fehlendem Versicherungsschutz§ 52Versicherungskennzeichen§ 53Ausgestaltung und Anbringung des Versicherungskennzeichens§ 53aKennzeichenfolie und Trägerplatte§ 54Rote Versicherungskennzeichen§ 55Maßnahmen bei vorzeitiger Beendigung des Versicherungsverhältnisses§ 56Versicherungsplakette
Abschnitt 7Fahrzeugregister
§ 57Erhebung und Speicherung der Fahrzeugdaten im Zentralen Fahrzeugregister§ 58Erhebung und Speicherung der Fahrzeugdaten im örtlichen Fahrzeugregister§ 59Erhebung und Speicherung der Halterdaten in den Fahrzeugregistern§ 60Übermittlung von Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt§ 61Übermittlung, Erhebung und Speicherung der Daten über Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen im Zentralen Fahrzeugregister§ 62Übermittlung von Daten an die Versicherer§ 63Mitteilungen an die Finanzbehörden§ 64Übermittlung von Daten an Stellen zur Durchführung des Bundesleistungsgesetzes, des Verkehrssicherstellungsgesetzes, des Verkehrsleistungsgesetzes und von Maßnahmen des Katastrophenschutzes§ 65Übermittlungen des Kraftfahrt-Bundesamtes an die Zulassungsbehörden§ 66Abruf im automatisierten Verfahren§ 67Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren§ 68Sicherung des Abrufverfahrens gegen Missbrauch§ 69Aufzeichnung der Abrufe im automatisierten Verfahren§ 70Abruf im automatisierten Verfahren durch ausländische Stellen§ 71Übermittlungssperren§ 72Löschung von Daten aus dem Zentralen Fahrzeugregister§ 73Löschung von Daten aus dem örtlichen Fahrzeugregister§ 74Zentrale Datenbank der Übereinstimmungsbescheinigungen
Abschnitt 8Durchführungs- und Schlussvorschriften
§ 75Zuständigkeiten§ 76Ausnahmen§ 77Ordnungswidrigkeiten§ 78Verweis auf technische Regelwerke§ 79Übergangs- und Anwendungsbestimmungen
Anlage 1Ausgestaltung, Einteilung und Zuteilung der Buchstaben- und Zahlengruppen für die Erkennungsnummern der KennzeichenAnlage 2Unterscheidungszeichen der Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane, der Bundesministerien, der Bundesfinanzverwaltung, der Bundespolizei, der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, der Bundeswehr, des Diplomatischen Corps und bevorrechtigter internationaler OrganisationenAnlage 3Plakettenmuster für elektrisch betriebene FahrzeugeAnlage 4Ausgestaltung der KennzeichenAnlage 5Stempelplaketten und PlakettenträgerAnlage 6Zulassungsbescheinigung Teil IAnlage 7Zulassungsbescheinigung Teil I für Fahrzeuge der BundeswehrAnlage 8Zulassungsbescheinigung Teil IIAnlage 9VerwertungsnachweisAnlage 10Verifizierung der PrüfzifferAnlage 11Verifizierung und Verarbeitung der Daten für internetbasierte ZulassungsverfahrenAnlage 12Bevollmächtigung eines Großkunden zur Antragstellung bei der Zulassungsbehörde mithilfe der beim Kraftfahrt-Bundesamt vorhandenen GroßkundenschnittstelleAnlage 13Fahrzeugscheinheft für Fahrzeuge mit rotem KennzeichenAnlage 14Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit KurzzeitkennzeichenAnlage 15Fahrzeugscheinheft für Oldtimerfahrzeuge mit rotem KennzeichenAnlage 16Bestätigung über eine dem Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger entsprechende HaftpflichtversicherungAnlage 17Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder, motorisierte Krankenfahrstühle und leichte vierrädrige KraftfahrzeugeAnlage 17aKennzeichenfolie auf Trägerplatte als Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder, motorisierte Krankenfahrstühle und leichte vierrädrige KraftfahrzeugeAnlage 18Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge