(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
-
der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen, - 1.1
-
Berufsbildung, - 1.2
-
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 1.3
-
Mitgestalten sozialer Beziehungen, - 1.4
-
Arbeits- und Tarifrecht; Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit; - 2.
-
Natur- und Umweltschutz; rationelle Energie- und Materialverwendung; - 3.
-
betriebliche Abläufe und wirtschaftliche Zusammenhänge, - 3.1
-
Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen, - 3.2
-
Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Produktion, Dienstleistungen und Arbeit, - 3.3
-
Erfassen und Beurteilen betriebs- und marktwirtschaftlicher Zusammenhänge; - 4.
-
Böden, Erden und Substrate; - 5.
-
Kultur und Verwendung von Pflanzen, - 5.1
-
Pflanzen und ihre Verwendung, - 5.2
-
Kultur- und Pflegemaßnahmen, - 5.3
-
Nutzung pflanzlicher Produkte; - 6.
-
Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen; Materialien und Werkstoffe.
(2) Gegenstand der Berufsausbildung in den Fachrichtungen sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
-
in der Fachrichtung Baumschule - a)
-
Kulturräume und Kultureinrichtungen, - b)
-
Anlage von Baumschulquartieren und Flächen für Containerkulturen, - c)
-
Vermehrung und Jungpflanzenanzucht, - d)
-
Produktionsverfahren, - e)
-
Roden, Sortieren, Kennzeichnen und Lagern, - f)
-
Verkaufen und Beraten;
- 2.
-
in der Fachrichtung Friedhofsgärtnerei - a)
-
Kulturräume und Kultureinrichtungen, - b)
-
Vermehrung und Weiterkultur, - c)
-
Grabstätten anlegen, pflegen und erneuern, - d)
-
Trauerbinderei und Dekoration, - e)
-
Verkaufen und Beraten;
- 3.
-
in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau - a)
-
Vorbereiten, Einrichten und Abwickeln von Baustellen, - b)
-
Ausführen von Erdarbeiten sowie Be- und Entwässerungsmaßnahmen, - c)
-
Herstellen von befestigten Flächen, - d)
-
Herstellen von Bauwerken in Außenanlagen, - e)
-
Ausführen von vegetationstechnischen Arbeiten;
- 4.
-
in der Fachrichtung Gemüsebau - a)
-
Produktionsräume und Produktionseinrichtungen, - b)
-
Vermehrung und Jungpflanzenanzucht, - c)
-
Produktionsverfahren, - d)
-
Ernten, Aufbereiten und Lagern, - e)
-
Vermarkten;
- 5.
-
in der Fachrichtung Obstbau - a)
-
Anlegen von Obstpflanzungen, - b)
-
Produktionsverfahren, - c)
-
Ernten, Aufbereiten und Lagern, - d)
-
Vermarkten;
- 6.
-
in der Fachrichtung Staudengärtnerei - a)
-
Kulturräume und Kultureinrichtungen, - b)
-
Vermehrung und Jungpflanzenanzucht, - c)
-
Produktionsverfahren, - d)
-
Auswählen und Aufbereiten, - e)
-
Verkaufen und Beraten;
- 7.
-
in der Fachrichtung Zierpflanzenbau - a)
-
Kulturräume und Kultureinrichtungen, - b)
-
Vermehrung und Jungpflanzenanzucht, - c)
-
Produktionsverfahren, - d)
-
Ernten, Aufbereiten und Lagern, - e)
-
Verkaufen und Beraten.