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Erstes Ausbildungsjahr
- 1)
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In einem Zeitrahmen von insgesamt 2 bis 3 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 3a Abschnitt I der Berufsbildposition -
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- lfd. Nr. 1
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der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen
unter Einbeziehung der Berufsbildpositionen -
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- lfd. Nr. 3.3
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Erfassen und Beurteilen betriebs- und marktwirtschaftlicher Zusammenhänge, - lfd. Nr. 4
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Böden, Erden und Substrate, - lfd. Nr. 5
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Kultur und Verwendung von Pflanzen
zu vermitteln. - 2)
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In einem Zeitrahmen von insgesamt 4 bis 6 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 3a Abschnitt I der Berufsbildpositionen -
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- lfd. Nr. 4
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Böden, Erden und Substrate, - lfd. Nr. 6
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Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen; Materialien und Werkstoffe
unter Einbeziehung der Berufsbildpositionen -
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- lfd. Nr. 2
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Natur- und Umweltschutz; rationelle Energie- und Materialverwendung, - lfd. Nr. 3.1
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Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen, - lfd. Nr. 3.2
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Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Produktion, Dienstleistungen und Arbeit
zu vermitteln. - 3)
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In einem Zeitrahmen von insgesamt 4 bis 6 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 3a Abschnitt I der Berufsbildposition -
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- lfd. Nr. 5
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Kultur und Verwendung von Pflanzen
unter Einbeziehung der Berufsbildpositionen -
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- lfd. Nr. 2
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Natur- und Umweltschutz; rationelle Energie- und Materialverwendung, - lfd. Nr. 3.1
-
Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen, - lfd. Nr. 3.2
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Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Produktion, Dienstleistungen und Arbeit - lfd. Nr. 6
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Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen; Materialien und Werkstoffe
zu vermitteln.
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Zweites Ausbildungsjahr
- 1)
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In einem Zeitrahmen von insgesamt 4 bis 6 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 3a Abschnitt II der Berufsbildposition -
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- lfd. Nr. 4
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Böden, Erden und Substrate - lfd. Nr. 6
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Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen; Materialien und Werkstoffe
unter Einbeziehung der in Anlage 3a Abschnitt III aufgeführten Berufsbildpositionen -
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- lfd. Nr. 2
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Ausführen von Erdarbeiten sowie Be- und Entwässerungsmaßnahmen, - lfd. Nr. 3
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Herstellen von befestigten Flächen, - lfd. Nr. 4
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Herstellen von Bauwerken in Außenanlagen
zu vermitteln. Im Zusammenhang damit ist die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen gemäß Anlage 3a Abschnitt I und II der Berufsbildpositionen -
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- lfd. Nr. 2
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Natur- und Umweltschutz; rationelle Energie- und Materialverwendung, - lfd. Nr. 3.1
-
Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen, - lfd. Nr. 3.2
-
Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Produktion, Dienstleistungen und Arbeit
fortzuführen. - 2)
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In einem Zeitrahmen von insgesamt 3 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 3a Abschnitt II der Berufsbildposition -
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- lfd. Nr. 5
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Kultur und Verwendung von Pflanzen
unter Einbeziehung der in Anlage 3a Abschnitt III aufgeführten Berufsbildpositionen -
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- lfd. Nr. 2
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Ausführen von Erdarbeiten sowie Be- und Entwässerungsmaßnahmen, - lfd. Nr. 5
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Ausführen von vegetationstechnischen Arbeiten
zu vermitteln. Im Zusammenhang damit ist die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen gemäß Anlage 3a Abschnitt I und II der Berufsbildpositionen -
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- lfd. Nr. 1.1
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Berufsbildung, - lfd. Nr. 2
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Natur- und Umweltschutz; rationelle Energie- und Materialverwendung, - lfd. Nr. 3.1
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Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen, - lfd. Nr. 3.2
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Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Produktion, Dienstleistungen und Arbeit, - lfd. Nr. 6
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Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen; Materialien und Werkstoffe
fortzuführen. - 3)
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In einem Zeitrahmen von insgesamt 3 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 3a Abschnitt II der Berufsbildposition -
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- lfd. Nr. 3
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betriebliche Abläufe und wirtschaftliche Zusammenhänge
unter Einbeziehung der in Anlage 3a Abschnitt III aufgeführten Berufsbildpositionen -
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- lfd. Nr. 1
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Vorbereiten, Einrichten und Abwickeln von Baustellen, - lfd. Nr. 3
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Herstellen von befestigten Flächen, - lfd. Nr. 4
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Herstellen von Bauwerken in Außenanlagen
zu vermitteln. Im Zusammenhang damit ist die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen gemäß Anlage 3a Abschnitt I und II der Berufsbildpositionen -
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- lfd. Nr. 1.2
-
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - lfd. Nr. 1.3
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Mitgestalten sozialer Beziehungen, - lfd. Nr. 1.4
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Arbeits- und Tarifrecht; Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, - lfd. Nr. 2
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Natur- und Umweltschutz; rationelle Energie- und Materialverwendung, - lfd. Nr. 6
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Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen; Materialien und Werkstoffe
fortzuführen.
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Drittes Ausbildungsjahr
- 1)
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In einem Zeitrahmen von insgesamt 2 bis 3 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 3a Abschnitt III der Berufsbildpositionen -
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- lfd. Nr. 1
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Vorbereiten, Einrichten und Abwickeln von Baustellen, - lfd. Nr. 2
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Ausführen von Erdarbeiten sowie Be- und Entwässerungsmaßnahmen
zu vermitteln. Im Zusammenhang damit ist die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen gemäß Anlage 3a Abschnitt I und II der Berufsbildpositionen -
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- lfd. Nr. 1.4
-
Arbeits- und Tarifrecht; Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, - lfd. Nr. 2
-
Natur- und Umweltschutz; rationelle Energie- und Materialverwendung, - lfd. Nr. 3
-
betriebliche Abläufe und wirtschaftliche Zusammenhänge, - lfd. Nr. 4
-
Böden, Erden und Substrate, - lfd. Nr. 6
-
Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen; Materialien und Werkstoffe
fortzuführen. - 2)
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In einem Zeitrahmen von insgesamt 4 bis 6 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 3a Abschnitt III der Berufsbildposition -
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- lfd. Nr. 3
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Herstellen von befestigten Flächen
im Zusammenhang mit der Berufsbildposition -
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- lfd. Nr. 1
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Vorbereiten, Einrichten und Abwickeln von Baustellen
zu vermitteln. Im Zusammenhang damit ist die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen gemäß Anlage 3a Abschnitt I und II der Berufsbildpositionen -
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- lfd. Nr. 1
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der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen, - lfd. Nr. 2
-
Natur- und Umweltschutz; rationelle Energie- und Materialverwendung, - lfd. Nr. 3.1
-
Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen, - lfd. Nr. 3.2
-
Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Produktion, Dienstleistungen und Arbeit, - lfd. Nr. 6
-
Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen; Materialien und Werkstoffe
fortzuführen. - 3)
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In einem Zeitrahmen von insgesamt 4 bis 6 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 3a Abschnitt III der Berufsbildpositionen -
-
-
- lfd. Nr. 4
-
Herstellen von Bauwerken in Außenanlagen, - lfd. Nr. 5
-
Ausführen von vegetationstechnischen Arbeiten
im Zusammenhang mit der Berufsbildposition -
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-
- lfd. Nr. 1
-
Vorbereiten, Einrichten und Abwickeln von Baustellen
zu vermitteln. Im Zusammenhang damit ist die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen gemäß Anlage 3a Abschnitt I und II der Berufsbildpositionen -
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-
- lfd. Nr. 1.3
-
Mitgestalten sozialer Beziehungen, - lfd. Nr. 1.4
-
Arbeits- und Tarifrecht; Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, - lfd. Nr. 2
-
Natur- und Umweltschutz; rationelle Energie- und Materialverwendung, - lfd. Nr. 3.1
-
Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen, - lfd. Nr. 5
-
Kultur und Verwendung von Pflanzen, - lfd. Nr. 6
-
Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen; Materialien und Werkstoffe
fortzuführen.