GasNEV § 1 Anwendungsbereich

Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen

Diese Verordnung regelt die Festlegung der Methode zur Bestimmung der Entgelte für den Zugang zu den Gasfernleitungs- und Gasverteilernetzen (Netzentgelte).

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