Ziel der Regelungen des Teils 6 ist es, die Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz zu ermöglichen.
GasNZV 2010 § 31 Zweck der Regelung
Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen
Referenzen
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Ziel der Regelungen des Teils 6 ist es, die Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz zu ermöglichen.
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