Fundstelle: Anlageband zum BGBl. I 1995, Nr. 6, S. 54 - 62)
Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
GBVfg Anlage 10a (zu § 69 Abs. 4)
Verordnung zur Durchführung der Grundbuchordnung
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.