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GBVfg Anlage 4 (zu § 52 Abs. 1)

Verordnung zur Durchführung der Grundbuchordnung

(Inhalt: nicht darstellbares Muster eines Teilhypothekenbriefes,
Fundstelle: Anlageband zum BGBl. I 1995 Nr. 6, S. 38)

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