Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

GBWiederhV Schlußformel

Verordnung über die Wiederherstellung zerstörter oder abhanden gekommener Grundbücher und Urkunden

Der Reichsminister der Justiz

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Bislang zitiert keine Entscheidung diese Vorschrift.