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GDBNDVerfSchVDV § 13 Teile des Auswahlverfahrens

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes

Das Auswahlverfahren besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

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