Das Auswahlverfahren besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
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GDBNDVerfSchVDV § 13 Teile des Auswahlverfahrens
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes
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