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GDBNDVerfSchVDV § 50 Prüfungsamt für die Laufbahnprüfung

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes

Die Laufbahnprüfung wird vom Prüfungsamt am Zentrum für Nachrichtendienstliche Aus- und Fortbildung organisiert und durchgeführt.

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