GebReinigAusbV 1999 § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Verordnung über die Berufsausbildung zum Gebäudereiniger/zur Gebäudereinigerin

Der Ausbildungsberuf Gebäudereiniger/Gebäudereinigerin wird für die Ausbildung für das Gewerbe Nummer 71, Gebäudereiniger, der Anlage A der Handwerksordnung staatlich anerkannt.

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