Der Schutzbereich des Gebrauchsmusters wird durch den Inhalt der Schutzansprüche bestimmt. Die Beschreibung und die Zeichnungen sind jedoch zur Auslegung der Schutzansprüche heranzuziehen.
GebrMG § 12a
Gebrauchsmustergesetz
Referenzen
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Zitiert von
Beschluss vom Landgericht Mannheim - 7 O 125/09
23. Oktober 2009
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7 O 125/09 | 23. Oktober 2009 |