GebrMG § 12a

Gebrauchsmustergesetz

Der Schutzbereich des Gebrauchsmusters wird durch den Inhalt der Schutzansprüche bestimmt. Die Beschreibung und die Zeichnungen sind jedoch zur Auslegung der Schutzansprüche heranzuziehen.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Landgericht Mannheim - 7 O 125/09
23. Oktober 2009
7 O 125/09 23. Oktober 2009