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GeldWNOG § 10

Gesetz über den Erlaß von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet der Neuordnung des Geldwesens und über die Neufestsetzung des Nennkapitals von Geldinstituten in der Rechtsform von Kapitalgesellschaften

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

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