Die Bundesregierung wird ermächtigt, den Wortlaut von Durchführungsverordnungen zum Währungsgesetz und zum Umstellungsgesetz in der geltenden Fassung mit neuem Datum, unter neuer Überschrift und in neuer Paragraphenfolge bekanntzumachen und dabei Unstimmigkeiten des Wortlauts zu beseitigen.
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GeldWNOG § 5
Gesetz über den Erlaß von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet der Neuordnung des Geldwesens und über die Neufestsetzung des Nennkapitals von Geldinstituten in der Rechtsform von Kapitalgesellschaften
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