(1) Die eingetragene Satzung ist von dem Gericht im Auszug zu veröffentlichen.
(2) Die Veröffentlichung muss enthalten:
- 1.
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das Datum der Satzung, - 2.
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die Firma und den Sitz der Genossenschaft, - 3.
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den Gegenstand des Unternehmens, - 4.
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die Mitglieder des Vorstands sowie deren Vertretungsbefugnis, - 5.
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die Zeitdauer der Genossenschaft, falls diese auf eine bestimmte Zeit beschränkt ist.