Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
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Umweltschutz, - 5.
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Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Beschaffen und Auswerten von Informationen, Arbeiten im Team, - 6.
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Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, - 7.
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Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen, - 8.
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Bearbeiten von Werkstoffen, - 9.
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Handhaben und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen, - 10.
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Durchführen von Vermessungsarbeiten, - 11.
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Warten, Lagern und Transportieren von Gerüstbauteilen, - 12.
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Beurteilen von Traggründen und Herstellen der Tragfähigkeit, - 13.
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Verankern von Gerüsten, - 14.
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Bauen von längen- und flächenorientierten Arbeits- und Schutzgerüsten, - 15.
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Bauen von Traggerüsten mit Unterkonstruktion einschließlich der Grundschalung, - 16.
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Arbeitsplattformen, Arbeitsbühnen und Aufzüge, - 17.
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Bauen von Hängegerüsten, - 18.
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Bauen von Wetterschutzhallen und Einhausungen, - 19.
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Bauen von Gerüsten für besondere Anforderungen, - 20.
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qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen.