Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
GerüstbAusbV 2000 § 6 Ausbildungsplan
Verordnung über die Berufsausbildung zum Gerüstbauer/zur Gerüstbauerin
Referenzen
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