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GeschmMG 2004 § 39 Vermutung der Rechtsgültigkeit

Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design

Zugunsten des Rechtsinhabers wird vermutet, dass die an die Rechtsgültigkeit eines eingetragenen Designs zu stellenden Anforderungen erfüllt sind.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (6. Zivilsenat) - 6 U 29/12
31. Januar 2013
6 U 29/12 31. Januar 2013
Urteil vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (6. Zivilsenat) - 6 U 221/09
20. Januar 2011
6 U 221/09 20. Januar 2011
Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (6. Zivilsenat) - 6 W 50/10
31. Mai 2010
6 W 50/10 31. Mai 2010