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GesRV Anlage 5 (zu § 5 Satz 2)

Verordnung über die Einrichtung und Führung des Gesellschaftsregisters

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 2428)

[Bezeichnung des zuständigen Gerichts],Aktenzeichen: [Registernummer][Anlass der Bekanntmachung][gegebenenfalls Datum der Eintragung][Registernummer], [Name], [Rechtsform], [Sitz],[Inhalt der Bekanntmachung]Tag der Registerbekanntmachung: [Datum].

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