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GG Art 28

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

(1) Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar. In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten.

(2) Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.

(3) Der Bund gewährleistet, daß die verfassungsmäßige Ordnung der Länder den Grundrechten und den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entspricht.

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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht München - M 7 K 24.6262
30. Juli 2025
M 7 K 24.6262 30. Juli 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht Würzburg - W 5 K 24.1492
10. Juli 2025
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Beschluss vom Thüringer Oberverwaltungsgericht (4. Senat) - 4 ZKO 9/25
27. Juni 2025
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Schwerin (2. Kammer) - 2 B 1214/25 SN
19. Juni 2025
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Urteil vom Verwaltungsgericht Hamburg (16. Kammer) - 16 K 1094/24
17. Juni 2025
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Gießen (8. Kammer) - 8 L 2820/25.GI
11. Juni 2025
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Urteil vom Verwaltungsgericht Schwerin (3. Kammer) - 3 A 2560/24 SN
6. Juni 2025
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Urteil vom Sozialgericht Itzehoe (3. Kammer) - S 3 U 1046/24
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Urteil vom Sozialgericht Itzehoe (3. Kammer) - S 3 U 1186/24
4. Juni 2025
S 3 U 1186/24 4. Juni 2025