Mit der Verkündung des Verteidigungsfalles geht die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte auf den Bundeskanzler über.
Sie sehen eine veraltete Version des Gesetzestextes. Klicken Sie hier um die aktuelle Version anzuzeigen.
Grundgesetz Artikel 115b
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.