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Grundgesetz Artikel 124

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Recht, das Gegenstände der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes betrifft, wird innerhalb seines Geltungsbereiches Bundesrecht.

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Zitiert von

Beschluss vom Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt (1. Senat) - 1 V 301/23
28. Juni 2023
1 V 301/23 28. Juni 2023