Ungeachtet der Vorschrift des Artikels 31 bleiben Bestimmungen der Landesverfassungen auch insoweit in Kraft, als sie in Übereinstimmung mit den Artikeln 1 bis 18 dieses Grundgesetzes Grundrechte gewährleisten.
Grundgesetz Artikel 142
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.