Das Abstimmungsgebiet besteht aus den Ländern, aus deren Gebieten oder Gebietsteilen ein neues oder neu umgrenztes Land gebildet werden soll (betroffene Länder). Das Abstimmungsgebiet wird so untergliedert, daß
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jeder Gebietsteil, der eine neue Landeszugehörigkeit erhalten soll, - 2.
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der übrige Teil jedes betroffenen Landes